Allgemeine Geschäftsbedingungen für E-Scooter-Reparaturen
Stand: 22. Juni 2026
1. Anbieter und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Reparatur-, Wartungs-, Diagnose- und Prüfleistungen an E-Scootern durch:
ScootFit - eine Marke von Phone Service - Gütersloh
Inhaber: Tolga Aydogan
Berliner Str. 10
33330 Gütersloh
Vertragspartner des Kunden ist Tolga Aydogan, handelnd unter „Phone Service - Gütersloh“ und der Marke „ScootFit“. Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Verbraucher ist jede natürliche Person, die überwiegend zu privaten Zwecken handelt. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2. Vertragsschluss und Reparaturauftrag
Online, telefonisch oder mündlich übermittelte Reparaturanfragen sind zunächst unverbindlich. Ein Vertrag kommt zustande, wenn ScootFit den Auftrag bestätigt oder mit Zustimmung des Kunden mit der vereinbarten Leistung beginnt. Art und Umfang der Arbeiten ergeben sich aus dem Reparaturauftrag, dem Kostenvoranschlag und den ergänzenden Vereinbarungen mit dem Kunden.
3. Kostenlose Ersteinschätzung
Eine kostenlose Ersteinschätzung anhand einer Fehlerbeschreibung, eines Fotos oder einer telefonischen Auskunft ist weder eine technische Diagnose noch ein verbindlicher Kostenvoranschlag. Verdeckte Schäden und zusätzliche Fehler können häufig erst nach einer persönlichen Prüfung oder Demontage erkannt werden.
4. Diagnose und Kostenvoranschlag
Für eine vorab vereinbarte technische Fehlerdiagnose berechnet ScootFit eine Diagnosepauschale von 49,00 Euro einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Diagnosepauschale wird auch fällig, wenn anschließend keine Reparatur beauftragt wird oder sich eine Reparatur als technisch unmöglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll erweist, sofern die vereinbarte Diagnose ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
Für die zusätzliche Erstellung eines schriftlichen Kostenvoranschlags zur Vorlage bei einer Versicherung berechnet ScootFit 29,00 Euro einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Ist dafür eine technische Diagnose erforderlich, fällt zusätzlich die Diagnosepauschale an. Die Gesamtkosten betragen in diesem Fall 78,00 Euro einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Der Kunde bleibt unabhängig von einer Erstattung oder Kostenübernahme durch eine Versicherung zur Zahlung verpflichtet. Kostenschätzungen ohne persönliche Untersuchung des E-Scooters sind unverbindlich.
5. Reparaturfreigabe und Mehrkosten
Der Kunde kann im Reparaturauftrag einen individuellen Höchstbetrag einschließlich Mehrwertsteuer festlegen, bis zu dem ScootFit notwendige Reparaturen ohne weitere Rückfrage ausführen darf. Ein nicht ausgefülltes Freigabefeld gilt nicht als Zustimmung zu weiteren kostenpflichtigen Arbeiten.
Ist eine wesentliche Überschreitung eines vereinbarten Kostenvoranschlags oder Freigabebetrags zu erwarten, informiert ScootFit den Kunden und holt eine weitere Freigabe ein. Bis zur Entscheidung dürfen die Arbeiten unterbrochen werden.
6. Auftragsbezogen bestellte Ersatzteile
Nach Freigabe des Reparaturauftrags darf ScootFit die erforderlichen Ersatzteile auftragsbezogen bestellen. Kündigt der Kunde den Auftrag vor Abschluss der Reparatur, ohne dass ScootFit hierfür verantwortlich ist, trägt der Kunde die tatsächlich entstandenen und nicht mehr vermeidbaren Kosten für bestellte Ersatzteile, Versand, Stornierung und Rücksendung.
Ist eine Rückgabe oder anderweitige Verwendung eines auftragsbezogen bestellten Ersatzteils nicht möglich, ist der vereinbarte Teilepreis zu zahlen. Das vollständig bezahlte Ersatzteil wird dem Kunden ausgehändigt. Erstattungen des Lieferanten und anderweitig erzielte Erlöse werden angerechnet. Gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts- und Mängelrechte bleiben unberührt.
7. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde muss bekannte Schäden, Stürze, Flüssigkeits- oder Feuchtigkeitseintritt, Akkuauffälligkeiten, frühere Reparaturversuche, Umbauten, Tuningmaßnahmen und Softwareänderungen vollständig angeben. Ladegerät, Schlüssel, App-Zugang oder sonstiges Zubehör sind bereitzustellen, soweit sie für Diagnose oder Reparatur erforderlich sind.
Der Kunde bestätigt, Eigentümer des E-Scooters oder zur Auftragserteilung berechtigt zu sein. Persönliche Gegenstände und nicht benötigtes Zubehör sollen vor Abgabe entfernt werden.
8. Ersatzteile und Fremdteile
ScootFit darf Originalteile oder qualitativ geeignete kompatible Ersatzteile verwenden, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Gebrauchte oder aufgearbeitete Ersatzteile werden nur mit Zustimmung des Kunden eingebaut.
Für vom Kunden bereitgestellte Teile übernimmt ScootFit keine Haftung für deren Beschaffenheit, Herkunft, Kompatibilität oder Haltbarkeit. Die Haftung für eine von ScootFit fehlerhaft ausgeführte Montage bleibt unberührt. Zusätzlicher Aufwand aufgrund unpassender oder mangelhafter Fremdteile kann nach vorheriger Abstimmung berechnet werden.
9. Sicherheit und Betriebserlaubnis
ScootFit führt keine Arbeiten aus, die erkennbar gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen oder zum Erlöschen einer Betriebserlaubnis führen können. Es besteht insbesondere kein Anspruch auf Geschwindigkeitsfreischaltungen, illegales Tuning oder die Deaktivierung sicherheitsrelevanter Einrichtungen.
Werden erhebliche Sicherheitsmängel festgestellt und lehnt der Kunde deren Beseitigung ab, darf ScootFit die Arbeiten abbrechen und auf die fehlende Verkehrssicherheit hinweisen. Eine allgemeine Bestätigung der Verkehrssicherheit ist nur geschuldet, wenn eine entsprechende Prüfung ausdrücklich beauftragt wurde.
10. Probefahrten und Funktionsprüfungen
Der Kunde gestattet ScootFit die für Diagnose, Reparatur und Endkontrolle erforderlichen Funktionsprüfungen und Probefahrten. Probefahrten erfolgen nur, soweit sie technisch und rechtlich vertretbar sind.
11. Fertigstellungstermine
Angaben zur Bearbeitungszeit sind unverbindlich, sofern ein Fertigstellungstermin nicht ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurde. Verzögerungen aufgrund fehlender Ersatzteile, Lieferproblemen, zusätzlich festgestellter Schäden oder Umständen, die ScootFit nicht zu vertreten hat, verlängern die Bearbeitungszeit angemessen.
12. Preise und Zahlung
Es gelten die bei Auftragserteilung vereinbarten Preise einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Fehlt eine ausdrückliche Preisvereinbarung, wird die übliche Vergütung nach Arbeitszeit, Material und erforderlichem Aufwand berechnet.
Die Vergütung ist bei Abnahme beziehungsweise Abholung sofort und ohne Abzug fällig. ScootFit darf für Sonderbestellungen, teure Ersatzteile oder umfangreiche Arbeiten eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
13. Abnahme und Abholung
Der Kunde wird nach Fertigstellung, Abbruch oder Ablehnung der Reparatur in Textform über die Abholmöglichkeit informiert. Er ist verpflichtet, den E-Scooter abzunehmen und innerhalb der mitgeteilten Frist abzuholen. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
14. Aufbewahrungsgebühren
Wird der Auftragsgegenstand nicht innerhalb von 30 Kalendertagen nach Zugang der Abholaufforderung abgeholt, wird für die ersten 30 Kalendertage eine pauschale Aufbewahrungsgebühr von insgesamt 19,99 Euro einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer berechnet.
Ab dem 31. Kalendertag beträgt die Aufbewahrungsgebühr zusätzlich 2,99 Euro einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer je weiterem Kalendertag. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass keine oder wesentlich geringere Aufbewahrungskosten entstanden sind.
ScootFit kann dem Kunden eine weitere angemessene Abholfrist setzen und anschließend seine gesetzlichen Zurückbehaltungs-, Pfand- und Verwertungsrechte geltend machen.
15. Zurückbehaltungsrecht und Pfandrecht
ScootFit kann den E-Scooter bis zur vollständigen Bezahlung fälliger Forderungen aus dem Reparaturauftrag zurückbehalten. Zusätzlich besteht das gesetzliche Werkunternehmerpfandrecht. Eine Verwertung des Auftragsgegenstands erfolgt ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften.
16. Ausgebaute Teile und Reifenentsorgung
Ausgebaute Teile werden dem Kunden auf Wunsch ausgehändigt, sofern sie nicht als Austausch-, Garantie- oder Gewährleistungsteil zurückgegeben oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben beziehungsweise Sicherheitsrisiken fachgerecht entsorgt werden müssen.
Beim Reifenwechsel kann der Kunde den ausgebauten Reifen bei Abholung mitnehmen. Beauftragt der Kunde ScootFit mit der fachgerechten Entsorgung, wird hierfür eine Pauschale von 5,99 Euro einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer je Reifen berechnet. Entscheidet sich der Kunde für die Mitnahme und nimmt den Reifen bei Abholung nicht mit, darf ScootFit den Reifen gegen Berechnung der Entsorgungspauschale fachgerecht entsorgen.
17. Mängelrechte
Für Reparaturleistungen und eingebaute Ersatzteile gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Der Kunde soll erkennbare Beanstandungen möglichst zeitnah mitteilen und ScootFit Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung geben. Die gesetzlichen Rechte des Kunden werden dadurch nicht eingeschränkt.
Mängelrechte bestehen nicht für Schäden, die nach der Abnahme durch unsachgemäße Nutzung, Unfall, Sturz, Flüssigkeitseintritt, nicht genehmigte Veränderungen, Fremdeingriffe oder normalen Verschleiß entstanden sind, soweit ScootFit diese Umstände nicht zu vertreten hat.
18. Haftung
ScootFit haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Gleiches gilt nach dem Produkthaftungsgesetz und bei ausdrücklich übernommenen Garantien.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
ScootFit haftet nicht für bereits vorhandene Schäden, gewöhnliche Alterung, Materialermüdung, verborgene Vorschäden oder Schäden, die nicht durch die Arbeiten von ScootFit verursacht wurden.
19. Kündigung und Reparaturabbruch
Der Kunde kann den Reparaturvertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen bis zur Fertigstellung kündigen. Bereits ordnungsgemäß erbrachte Diagnose- und Arbeitsleistungen, verwendete Materialien sowie nicht mehr stornierbare auftragsbezogene Bestellungen sind nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu vergüten.
Gesetzliche Rechte des Kunden zur Kündigung aus wichtigem Grund, zum Rücktritt, zur Minderung oder zum Schadensersatz bleiben unberührt.
20. Widerrufsrecht
Bei Verträgen, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel oder außerhalb der Geschäftsräume geschlossen werden, können Verbrauchern gesetzliche Widerrufsrechte zustehen. Eine erforderliche Widerrufsbelehrung wird gesondert bereitgestellt.
Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass ScootFit vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, kann bei einem späteren Widerruf Wertersatz für die bis dahin ordnungsgemäß erbrachten Leistungen anfallen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
21. Verbraucherstreitbeilegung
ScootFit ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
22. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch keine zwingenden gesetzlichen Schutzvorschriften ihres gewöhnlichen Aufenthaltsstaates entzogen werden.
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gütersloh Gerichtsstand. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
23. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
